Gleichbehandlungsprogramm von badenovaNETZE

Gemäß § 7a Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die badenova AG & Co. KG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes in einem Gleichbehandlungsprogramm festzulegen, ihren Mitarbeitern und der Bundesnetzagentur bekannt zu machen und dessen Einhaltung zu überwachen.

Zur Überwachung der Gleichbehandlung hat die badenovaNETZE GmbH einen Gleichbehandlungsbeauftragten beschäftigt, der die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen überwacht.

Über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen veröffentlichen wir jeweils zum 31. März des laufenden Jahres einen Bericht, dessen aktuelle Ausgabe Sie hier einsehen können.