Intelligente Stromzähler für Verbraucher

Smart Meter: Installation eines intelligenten Zählers
Installation eines intelligenten Stromzählers

Die Energiewende zog in Deutschland einen erheblichen Ausbau der erneuerbaren Energien nach sich. Die emissionsfreie Stromerzeugung trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei, erhöht jedoch auch die Anforderungen an den Netzbetrieb. Um den Netzbetrieb auch zukünftig zuverlässig gewährleisten zu können, werden in den nächsten Jahren die konventionellen Stromzähler gegen umgangssprachlich als intelligente Stromzähler oder Smart Meter bezeichnete Geräte ausgetauscht. Dieser Austausch ist gesetzlich durch das Messstellenbetriebsgesetz vorgeschrieben.

Bei den intelligenten Stromzählern wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden. Die Einführung der neuen Messgeräte soll die Digitalisierung in der Energiewirtschaft vorantreiben und die technische Basis für eine erfolgreiche Energiewende schaffen. Ziel ist die Stromnetze durch die digitale Bereitstellung von Informationen intelligent und zukunftssicher zu gestalten.

Messstellenbetriebsgesetz regelt den Einbau intelligenter Stromzähler

Der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erfolgt auf Grundlage des am 2. September 2016 in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Es verpflichtet die Messstellenbetreiber in Deutschland zu einem etappenweisen Umbau aller Stromzähler bis 2032.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetrieb ist nach § 3 MsbG Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Dies gilt soweit durch den Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer keine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen wurde. In unserem Netzgebiet sind wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Messstellenbetrieb verantwortlich. Dazu gehören auch Einbau, Betrieb und Wartung der intelligenten Stromzähler.

Wie funktionieren moderne Messeinrichtungen?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler und spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Über das Zählerdisplay können sowohl der momentane Zählerstand als auch die historischen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauchswerte eingesehen werden. Moderne Messeinrichtungen übermitteln keinerlei Daten, diese sind nur vom Kunden oder vom Ableser direkt vor Ort einsehbar.

Als intelligentes Messsystem bezeichnet man moderne Messeinrichtungen, die zusätzlich mit einer Kommunikationseinheit zur Datenübertragung ausgestattet sind. Diese Kommunikationseinheit wird als Smart-Meter-Gateway bezeichnet und ist über eine verschlüsselte Verbindung in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Das Smart-Meter-Gateway muss vom Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Außerdem erfüllt das Kommunikationsnetz höchste Datenschutzanforderungen. So werden Ihre Daten jederzeit vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Bei intelligenten Messsystemen kann der Energieverbrauch in einem Onlineportal visualisiert werden. Das schafft maximale Transparenz und es können Einsparpotentiale sowie verbrauchsintensive Geräte identifiziert werden. Vor-Ort-Termine zur Zählerablesung sind nicht mehr notwendig und die Funktionalität des Zählers wird automatisch fortlaufend überwacht.

Hier finden Sie die Bedienungsanleitungen der bisher eingesetzten Zählertypen:

In welchen Fällen wird eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut?

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresverbrauch, Ihrer installierten Einspeiseleistung oder den von Ihnen verwendeten, angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen.

Sofern nach § 30 und § 31 MsbG technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, werden nach § 29 Abs. 1 MsbG folgende Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet:

  • Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden
  • Bei Letztverbrauchern mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
  • Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt

Soweit nach § 29 Abs. 1 MsbG keine Ausstattung mit intelligentem Messsystem vorgesehen ist, wird die Messstelle mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Ablauf der Einführung moderner Messeinrichtungen

Grundzuständige Messstellenbetreiber sind laut § 37 Abs. 1 MsbG verpflichtet, Informationen zur Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bekanntzugeben. Diese Ausstattung der Messstellen mit den neuen Systemen wird als Rollout bezeichnet.

Umfang des Rollouts:

  • Rollout von modernen Messeinrichtungen an rund 180.900 Zählpunkten
  • Rollout von intelligenten Messsystemen an rund 21.400 Zählpunkten

Der Rollout der modernen Messeinrichtungen hat bereits begonnen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen startet ab der Verfügbarkeit zertifizierter Gerätetechnik.

Wir informieren Sie frühzeitig, dass ihr Stromzähler gemäß MsbG durch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem ersetzt wird. Sie brauchen sich zunächst um nichts kümmern. Rechtzeitig vor dem geplanten Zählerwechsel werden wir oder einer unserer Partner Sie zu einer Terminvereinbarung kontaktieren. Zum vereinbarten Termin wird Ihr neuer Stromzähler dann von einem unserer Servicetechniker eingebaut und in Betrieb genommen. Der Wechsel ist für Sie kostenlos.

Preise für Messstellenbetrieb und Messung

Bedingt durch die gesetzlich vorgegebene Einführung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen werden die Preise für den Messstellenbetrieb angepasst.

Die Preise für den Messstellenbetrieb sind abhängig von der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchern) bzw. der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern). In unserem Preisblatt finden Sie die aktuelle Übersicht der Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Dokumente für Installateure und Lieferanten

Messstellenverträge

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Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen schaffen die Voraussetzung für eine einwandfreie Durchführung des Messstellenbetriebs.